Verlängerung einer Studienfrist: Auflagen
Auf ein versp?tet eingereichtes Gesuch wird nicht eingetreten, s. Art. 12 der externe SeiteLeistungskontrollenverordnung ETH Zürichcall_made und zu Art. 12 der DownloadAusführungsbestimmungen zur Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich (PDF, 366 KB)vertical_align_bottom
Fristen ?Auflagen?, Eintritt ins Master-Studium ab Herbstsemester 2011
Diese Fristen sind in myStudies aufgeführt unter ?Letztm?glicher Termin?: Auflagen 1. Versuch, Auflagen erfüllt.
Die Fristen für das Erfüllen von Auflagen für die Zulassung zum Masterstudium werden grunds?tzlich nicht verl?ngert. Ausnahmen k?nnen nur aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheit oder Unfall, bewilligt werden.